Was ist erlaubt?
Die Datenschutzaffären der vergangen Jahre haben eine große Sensibilität im Umgang mit der Privatsphäre von Mitarbeitern geschaffen. Kein Unternehmen will in diesem Zusammenhang negativ in der Presse erwähnt werden. Was aber ist erlaubt?
Darf ein Unternehmen eine Detektei einschalten, um die Aktivitäten von Mitarbeitern zu kontrollieren?
Eine pauschale Kontrolle von Mitarbeitern ist nicht zulässig. Besteht allerdings ein begründeter Verdacht gegen bestimmte Mitarbeiter, dann kann und darf der Arbeitgeber externe Personen einschalten und in einem solchen Einzelfall auch personenbezogene Daten (Name, Anschrift der Mitarbeiter) an diese externen Personen herausgeben.Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden. (Beschluss des BAG., Az.: 1 ABR 26/90)
Dürfen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz videoüberwacht werden?
Eine Videoüberwachung ist nur erlaubt, wenn vorher das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers, also zum Beispiel der Schutz vor Diebstahl, durch konkrete Anhaltspunkte festgestellt wurde. Die Überwachung ist grundsätzlich nur durch eine sichtbare Anlage und nach vorheriger Information der Mitarbeiter erlaubt. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser einer solchen Maßnahme zustimmen. Ausnahmen gibt es nur, wenn z.B. nur der Ein-/Ausgangsbereich des Firmengebäudes durch Video überwacht werden soll. Als Maßnahme zur Einbruchverhütung kann das wiederum rechtlich unproblematisch sein.
Dürfen Telefonate am Arbeitsplatz abgehört werden?
Ganz klar: Nein! Dienstliche und private Telefonate unterliegen dem Fernmeldegeheimnis. Das Mithören ist nur erlaubt, wenn beide Gesprächsteilnehmer im Vorfeld ihre Zustimmung erklären. Andernfalls macht sich der Arbeitgeber strafbar. Illegale Aufzeichnungen sind darüber hinaus als Beweismittel, z.B. für eine Abmahnung oder Kündigung nicht zulässig. Solche illegalen Gesprächsaufzeichnungen unterliegen dem "Beweisverwertungsverbot".
Darf der Arbeitgeber kontrollieren, welche Webseiten am Firmen-PC aufgerufen werden?
In den meisten Fällen ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass die private Nutzung der firmeneigenen Infrastruktur verboten ist. Hierzu zählt auch der Internetzugang. In diesem Fall sind Kontrollen - etwa durch den Administrator - gestattet und zulässig.
Darf der Arbeitgeber überprüfen, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit tun?
Nein. Ausnahmen sind auch hier wieder, wenn der Mitarbeiter - bei konkretem Verdacht - z.B. von Detektiven überwacht wird, weil er in seiner Freizeit ein Verhalten zeigt, was für den Arbeitgeber schädigende Folgen haben könnte. So darf ein Mitarbeiter z.B. durch Detektive in der Freizeit überwacht werden, wenn der Verdacht besteht, dass dieser Mitarbeiter bei einem Mitbewerber einen unerlaubten Nebenjob ausübt. Das sonstige Privatleben eines Mitarbeiters ist rechtlich geschützt und geht den Arbeitgeber nichts an.
Darf der Arbeitgeber Krankschreibungen überprüfen?
Natürlich. Wenn jemand als "Blaumacher" gilt, dann darf der Chef unangemeldete Hausbesuche durchführen und auch eine Überwachung über einen bestimmten (Krankheits-) Zeitraum durch externe Detektive durchführen lassen. Sollte so ein sogenannter Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall gerichtsverwertbar nachgewiesen werden, so sind Abmahnung, fristlose Kündigung und sogar eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich und denkbar. Auch kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in diesem konkreten Krankheitsfall verweigern und die Kosten der Detektei nach §91 ZPO. als Schadensersatz vom Mitarbeiter zurückfordern.
Darf ein Unternehmen die Daten von Bewerbern überprüfen?
Ja. Das ist inzwischen sogar üblich. In einer anonymen Umfrage gaben 94% aller Firmenchefs an, potentielle Bewerber mit Googleoder Personensuchmaschinen wie Yasni oder in sozialen Netzwerken wie wer-kennt-wen.de zu überprüfen. Es empfiehlt sich also bei der Auswahl der Informationen die selbst oder von Dritten über Sie ins Internet eingestellt werden, sehr vorsichtig zu sein.
Rund 65% aller Firmenchefs gaben an, Bewerber für sensible Bereiche auch von Detekteien vorab eingehend prüfen zu lassen, z.B. die Richtigkeit von Zeugnissen, Auslandsaufenthalten etc.
In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das bis dahin gültige Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Andere Personen, wie beispielsweise Detekteien, dürfen keine rechtliche Beratung erteilen. Alle Angaben und Informationen auf unserer Website, inkl. aller Unterseiten und des Newsletters sind ausdrücklich nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

