Ein Arbeitgeber kann die Kosten einer Detektei vom Mitarbeiter ersetzt verlangen!

Ein Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter die vollständigen Kosten für die Beauftragung einer Detektei ersetzt verlangen, wenn die Detektivtätigkeit zur Feststellung einer vertragswidrigen Tätigkeit des Mitarbeiters erforderlich war.
So entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz analog zur Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Ludwigshafen, welches erstinstanzlich exakt genauso geurteilt hatte. Damit wurde ein, aufgrund eines Detektiv-Tätigkeitsberichts, gekündigter Mitarbeiter nun endgültig verurteilt, Detektivkosten von knapp 9.000,00 € an seinen früheren Arbeitgeber zu erstatten.
(LAG Rhld.-Pfalz, Az. 7 Sa 197/08)