Krank?!? Nicht zu krank für Nebenjob!
Freitag’s gab es wieder eine Auseinandersetzung. Die junge Frau hatte – nicht zum ersten Mal - vergessen ein dringendes Angebot per Fax an den Kunden zu schicken und erhielt dafür eine Abmahnung.
Am Montag darauf trudelte morgens gegen halb acht die Krankmeldung eines örtlichen Allgmeinmediziners per Fax ein – diesmal gleich für zwei Wochen.
Der Geschäftsführer besprach sich nun mit seinen Anwälten; welche die Detektei Lentz® und deren Einschaltung empfahlen. So kam es, dass noch am Montag der Auftrag an die Detektei Lentz® per Fax erging, die vorgeblich arbeitsunfähig kranke Auszubildende zu observieren.
Der zuständige Mandantenbetreuer und der Geschäftsführer der Fensterbaufirma verständigten sich darauf, die Observation (Beobachtung) jedoch erst am Donnerstag beginnen und zunächst bis einschließlich Samstag laufen zu lassen da – erfahrungsgemäß - mit mehr Aktivitäten der jungen Frau zu rechnen ist, je näher das Wochenende rückt und ihre Freundinnen und Freunde auch Abends weggehen – so zumindest der Gedanke.
Am ersten Observationstag – dem Donnerstag – passierte nichts Ungewöhnliches. Die junge Frau erledigte ein paar kleinere Einkäufe, ging dreimal am Tag mit dem Familienhund spazieren. Alles normal. Auftragsbegleitende Ermittlungen hatten mittlerweile ergeben, dass die junge Frau wegen „psychischer Überlastung“ arbeitsunfähig krank geschrieben war.
Am zweiten Observationstag, dem Freitag, wurde es gegen 18:30 Uhr allerdings interessant. Die junge Frau stieg in ihren PKW, einen Toyota Yaris, und fuhr bis in den Wuppertaler Stadtteil Barmen. Dort endete die Fahrt vor dem „LCB Live Club“ einer Disco und Club. Hier verschwand die junge Frau und konnte – kurze Zeit später – von den drei Detektiven der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Wuppertal hinter einer der Theken beim Cocktail’s mixen wieder gefunden werden.
Die junge Frau arbeitete regelmäßig – offiziell als Nebenjob angemeldet – in dem Club, wie auftragsbegleitende Ermittlungen ergeben haben. Den Clubverantwortlichen war also keinerlei Vorwurf zu machen; der jungen Frau schon, wie die Arbeitsrichter später entschieden.
Wer nämlich aus „psychischen Gründen“ arbeitsunfähig krank geschrieben ist, darf auch etwaige Nebentätigkeiten nicht ausüben, so die Richter in ihrer Begründung.
Insbesondere konnte durch die Detektive unserer Detektei in Wuppertal sowohl am Freitag, als auch am Samstag nachgewiesen werden, dass die junge Frau an beiden Abenden jeweils über 8 Stunden, unter großem Stress und Hektik arbeitete, da der Club – aufgrund von Liveacts an beiden Abenden –brechend voll war und entsprechend groß der Arbeitsaufwand an der Theke und im Service war.
Die durch die Detektive unserer Detektei in Wuppertal des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall überführte Auszubildende durfte fristlos gekündigt werden.

