Bei der Mitarbeiterkontrolle beraten wir Sie über den rechtlichen Rahmen
Die Mitarbeiterkontrolle ist in der letzten Zeit vor allem negativ ins Gespräch gekommen: Videoüberwachung am Arbeitsplatz, unerlaubte Datensammlung, unzumutbarer Generalverdacht gegenüber der gesamten Belegschaft.
Der Gesetzgeber sagt deutlich: Eine Kameraüberwachung des Personals darf nur mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgen und die Mitarbeiter müssen davon in Kenntnis gesetzt werden. Vor allem muss ein triftiger Grund vorliegen. Ein solcher können z.B. Fehlbestände in der Kasse sein oder Warenschwund. Maßnahmen wie etwa Taschenkontrolle haben dabei vielleicht eine abschreckende Wirkung, vergiften aber auch das Betriebsklima.
Die Detektei Lentz® steht Ihnen mit ihrer Erfahrung zur Verfügung, um eine rechtlich zulässige Mitarbeiterkontrolle durchzuführen, die Verdachtsfälle klärt, ohne das Verhältnis zu den Angestellten zu belasten. Bei Verdacht auf internen Warendiebstahl oder der Weitergabe von Firmengeheimnissen z.B. schleusen wir einen Detektiv in Ihren Betrieb ein. Er verschafft Ihnen nicht nur Gewissheit, sondern auch Beweise: Fotos, Unterlagen Aussagen. Durch diese Form der Mitarbeiterkontrolle nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Wohle des Unternehmens und der unbescholtenen Angestellten.
Wann ist Mitarbeiterkontrolle außerhalb des Betriebs zulässig?
Eine Mitarbeiterkontrolle außerhalb des Betriebs ist nur erlaubt, wenn die betreffende Person Leistungen des Unternehmens bezieht – also z.B. Kranken- oder Urlaubsgeld – und ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Leistungen zu Unrecht bezogen werden. Ist der Angestellte etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls krank geschrieben, klärt eine Mitarbeiterkontrolle, ob er oder sie sich entsprechend verhält. Arbeitet ein Angestellter im Urlaub gar für ein fremdes Unternehmen, dann verschafft Ihnen unsere Mitarbeiterüberwachung Beweise durch Observierung.
Nicht nur in solchen Fällen sind wir Partner der Unternehmen bei der Personalführung: Auch bei der Auswahl von Bewerbern bzw. der Mitarbeiterbeurteilung können Sie sich der Detektei Lentz® anvertrauen. Wir übernehmen für Sie die Aufgaben eines Headhunters, geben Ihnen eine detaillierte Beurteilung an die Hand und erleichtern Ihnen so die Entscheidung für eine Fach- oder Führungskraft.

