Nicht immer Lohnfortzahlung!

Ein Arbeitnehmer hat bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht zwangsläufig Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das entschied in letzter Instanz nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland Pfalz.

Wenn ein Arbeitgeber, zum Beispiel mit Hilfe einer Wirtschaftsdetektei, den Nachweis erbringen kann, dass die Krankheit nicht der einzige Grund für den Ausfall war, so kann die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers vollständig erlöschen. (Az.: 6 Sa 361/08)