Patentrecht
Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Mit der Patenterteilung durch das Patentamt erhält der Patentinhaber diverse Rechte, die er notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann: Auschließlichkeitsrecht, Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch bei Verletzung.

