Schriftgutachten
Trotz der Gegenwart des Computers begegnen uns täglich Handschriften: seien es Verträge, Bankbelege, Lieferscheine, Reisekostenabrechnungen oder Urkunden. Drängt sich der Verdacht auf, dass eine Unterschrift gefälscht ist oder nachträglich verändert wurde, sollte ein Schriftgutachter (Grafologe) hinzugezogen werden.
Was verrät die Schrift?
Die Besonderheit des eigenen Schriftzuges gilt als Ausdruck von Persönlichkeit und persönlichem Willen. Nicht ohne Grund ist der "letzte Wille" handschriftlich zu verfassen. Fans reißen sich um ein Original-Autogramm ihres Idols. Ein am Computer geschriebener Liebesbrief dürfte die Gefühle eher einfrieren. Nicht zuletzt Polizei- und Justizbehörden kooperieren mit anerkannten Grafologen, um Täterprofile zu erstellen.
"Die Handschrift ist wohl die stärkste Ausdrucksform des Menschen. Gefolgt von Körpersprache und Physiognomie. Die Schreibweise ist so einmalig wie der Fingerabdruck". Gelegentlich gelingt es Kriminellen, eine Unterschrift unter einem Scheck zu fälschen, doch dann sind es maximal zwei Wörter: Vor- und Nachname. "Aber einen Fließtext von beispielsweise einer DIN A4-Seite identisch nachzuahmen, ist nicht möglich", erklärt der Fachmann. "Die Handschrift drückt immer etwas von der Persönlichkeit eines Menschen aus. Wer gegen vorgegebene Ordnung ist, schreibt bewusst ausgefranst. Wer selbstbewusst ist, schreibt so, wie nur er es lesen kann. Andererseits geben sich Menschen, die auf Harmonie angelegt sind, Mühe, leserlich zu schreiben."
Die Aussagekraft der Handschrift nutzen Unternehmen gerne vor der Besetzung von Stellen, die Zahl der Bewerbergutachten nimmt zu. "In einem Vorstellungsgespräch kann sich ein Anwärter buchstäblich gut verkaufen", so der Sachverständige, "aber seine Handschrift ist aussagekräftiger". Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte müssen Firmen für die Anfertigung einer Analyse vorher allerdings das Einverständnis des Bewerbers einholen.
Arbeit eines Schriftgutachters
"Wir Grafologen achten besonders auf das Schriftbild. Zu allererst ist der so genannte Schriftrand zu nennen, als der nicht beschriebene Raum auf der linken und rechten Seite des Blattes. Weniger von Bedeutung sind die ausgesparten Flächen oberhalb und unterhalb eines Schriftblocks auf der Seite. Wir unterscheiden zehn Formen. Wer beispielsweise einen breiten Linksrand lässt, zeigt ästhetisches Empfinden, Qualitätsgefühl und Großzügigkeit. Ist der Linksrand schmal, so gelten eher die Attribute: Bescheidenheit und Sparsamkeit." Neben der "Randbetrachtung" vervollständigen Aussagen zum Raumbild, dem Bewegungsbild und dem Formbild der Schrift die Gesamtaussage. Grafologen berücksichtigen dabei für jeden Buchstaben eine untere, eine mittlere und eine obere Zone. Für jeden dieser Bereiche gibt es mehr als 25 einzelne Deutungsvarianten. In der Kombination sind es fast unzählbare Verknüpfungen. Es werden deshalb auch nicht einzelne Buchstaben isoliert betrachtet, sondern das gesamte Schriftbild.
Wo findet man Schriftgutachter?
Zum einen natürlich über das Telefonbuch oder Google. Der einfachere Weg führt jedoch über eine Wirtschaftsdetektei. Die Detektei Lentz® beschäftigt zur Schriftanalyse und zur Gutachtenerstellung anerkannte Schriftsachverständige mit unterschiedlichen Spezialgebieten. Die Beauftragung erfolgt diskret und mit wenig Aufwand. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs können wir Mustergutachten zur Einsichtnahme vorlegen.
Sollten für die Analyse weitere Schriftvergleichsproben, z.B. verdächtiger Personen, erforderlich sein, können diese durch unsere ausgebildeten Detektiv-Sachbearbeiter unauffällig beschafft werden, ohne dass Sie sich der Auftraggeber selbst darum kümmern muss.
Gerichtsentscheidung
Schriftabgleich von Mitarbeiter bei Beschwerdebrief zulässig
Um den Urheber eines Beschwerdebriefes zu ermitteln, hatte ein Unternehmen einen Schriftsachverständigen beauftragt. Das Gericht wies die Klage des Urhebers ab. Der Arbeitnehmer sei nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden, da es bei dem Schriftgutachten nur um die Urheberschaft und nicht um die Ermittlung von Persönlichkeitsmerkmalen gegangen sein.
(Urteil vom 21.02.2008, AZ: 8 Sa 1896/07)

