Die Handschrift verrät alles!

Handschriftlich verfasste Dokumente sind im Computerzeitalter rar geworden. Doch gerade bei Zweifel an der Echtheit eines Testaments, eines Vertrages, einer Quittung, oder einer Unterschrift unter ein Dokument kommt es auf die Schrift an. Über ein forensisches Schriftgutachten können speziell dafür ausgebildete Sachverständige mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Original oder Fälschung unterscheiden und damit nachweisen, ob eine Unterschrift | Schrift gefälscht ist, oder nicht. Vor Gericht werden die forensischen Gutachten der Detektei Lentz® als Beweismittel anerkannt. Bei der Analyse stehen dem Gutachter technisch ausgefeilte Methoden zur Verfügung. "So haben wir die Verfasser von zum Beispiel Drohbriefen anhand von belastendem Vergleichsmaterial eindeutig identifizieren können". so Borwin Holsträter, gerichtlich anerkannter Schriftsachverständiger der Detektei Lentz®. "Wir ermitteln die Urheberschaft von anonymen Briefschaften, die meist in einer mehr oder minder verstellten Schrift gefertigt wurden und können bei Fälschungen Herstellungstechnik oder Manipulationen feststellen", so Holsträter weiter. Voraussetzung ist die möglichst Vorlage des Originals, wenigstens aber sehr guter Kopien davon und unbefangen erstellter Schriftvergleichsproben im Original vom vermuteten Verfasser. Jede Handschrift ist einmalig und hat als Sachbeweis einen sehr hohen Stellenwert. Bei den Ermittlungen in Strafverdachtsfällen arbeiten Detektive und Schriftsachverständiger eng zusammen. "So haben wir einen Verfasser von Drohbriefen anhand von belastendem Vergleichsmaterial eindeutig identifizieren können," verrät Borwin Holsträter. Dieses Vergleichsmaterial kann von den Detektiven der Detektei Lentz® diskret und unauffällig beschafft werden. Ein solches Gutachten bekommen Sie bei der Detektei Lentz® zum fairen Festpreis, damit Sie bei der Rechnung keine unliebsamen Überraschungen erleben!Nicht zu verwechseln ist die Arbeit des Schriftsachverständigen mit der eines Grafologen. Im Gegensatz zu forensischen Gutachten lassen grafologische Schriftvergleiche nur eine Deutung auf den Charakter zu und sind gerichtlich in Deutschland nicht zugelassen.