Wettbewerbsverstoß
Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Mitunter schießen Mitbewerber aber über das Ziel hinaus und verstoßen mit ihren Aktivitäten gegen das Gesetz. Selbst wenn diese Aktivitäten noch nicht geschäftsgefährdend sind, gilt es, zügig zu handeln und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Unlautere Werbung
Das sogenannte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Verbraucher und Marktteilnehmer, die sonst um ihre Chancen betrogen werden. Irreführende, vergleichende oder belästigende Werbung sind nur einige Punkte, die in diesen Bereich fallen. Schmücken sich Mitbewerber mit Gütesiegeln, die sie nicht besitzen oder verbreiten sie Falschinformationen („nur bei uns erhältlich“) können Unternehmen dagegen vorgehen. Sie sollten es sogar, da der Staat nur bei strafbarer Werbung eingreift. Die Verjährungsfrist für solche Handlungen liegt bei einem halben Jahr; Beweise müssen also schnell gesammelt werden. Eine Wirtschaftsdetektei kann zügig gerichtsverwertbare Belege liefern.
Verstöße gegen Markenrecht
Der Gesetzgeber sieht Marken als schützenswertes Gut an, seien es Wort- oder Bildmarken, Hörzeichen oder Warenform. Entsprechend können sich Unternehmen, die ihre eingetragene Marke verletzt sehen, wehren. Ein bekanntes Problem ist die Produktpiraterie, bei der Mitbewerber Fälschungen, Raubkopien oder Plagiate in Umlauf bringen. Nicht nur entgehen dem betroffenen Unternehmen Umsätze, der Image-Schaden ist immens. Die mindere Qualität von Fälschungen fällt schließlich auf das Original zurück.
Da die Herkunfts- und Vertriebswege solcher Produkte meist länderübergreifend sind, empfiehlt sich für schnelle Ermittlungsergebnisse die Einschaltung einer Wirtschaftsdetektei mit einem internationalen Netzwerk.
Verletzung von Patenten
Im gewerblichen Bereich sind Technologien und Herstellungsverfahren häufig geschützt. Auch hier muss das Unternehmen mögliche Rechtsverletzungen überwachen. Im ersten Schritt gilt es, herauszufinden, ob der Mitbewerber tatsächlich widerrechtlich das Patent ohne Lizenz nutzt und wie er an dieses Wissen gelangt ist. Ein Detektiv kann diskret ermitteln, ob und wie ein Unternehmen Opfer von Betriebsspionage geworden ist. Die Beweise werden in gerichtsverwertbarer Form aufbereitet.
Gerichtsentscheidung
Werbeslogan „Der wohl billigste Baumarkt“ unzulässig
Das Landgericht Köln untersagte einem Baumarkt die Verwendung des Werbeslogans “Der wohl billigste Baumarkt”. Verbraucher gehen - so die Begründung des Gerichts - trotz einer gewissen Relativierung durch das Wort „wohl“ davon aus, dass es sich tatsächlich um den billigsten Baumarkt handelt. Das Wort „wohl“ hat nur eine geringe Relativierungswirkung und wird im täglichen Sprachgebrauch oft nur als so genanntes Füllwort (Beispiel „Der wohl schönste Tag in meinem Leben“) gebraucht. Da der Baumarkt im Prozess nicht nachweisen konnte, tatsächlich der billigste Baumarkt zu sein, war die Alleinstellungswerbung wettbewerbswidrig.
(Urteil des LG Köln vom 21.08.2007, Aktenzeichen: 33 O 74/07)
Werbung für "therapeutischen" Magnetschmuck ist unzulässig
Ein Anbieter von Schmuckstücken, die Magnete enthalten, durfte nicht länger mit der therapeutischen Wirkung werben. Die vorliegende Internetwerbung sei wettbewerbswidrig, da der Eindruck erweckt wird, dass der Schmuck durch dauerhaftes Tragen natürlich „therapeutisch“ wirke und dies wissenschaftlich erwiesen wäre. Tatsächlich ist die Magnettherapie wissenschaftlich jedoch umstritten und bei Werbemaßnahmen müsse darauf hingewiesen werden. Zudem war nicht klar wie und in welchem Umfang sich die gesundheitsfördernde Wirkung äußert.
(Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.06.2005, 4 W 70/05)

